Gemeinde Barwedel
Informationen zur Mitgliedsgemeinde Barwedel...
| Bürgermeister der Gemeinde Barwedel N.N. |
Sprechzeiten: |
Dienstag von 16:30 - 18:00 Uhr |
Gemeindebüro Barwedel |
Am Funkberg 5 |
Tel. 05366 - 5330 |
Fax: 05366 - 952463 |
Barwedel gehört zu den nicht sehr häufigen -wedel- Siedlungen an Moorgebieten. Wie vom Heimatforscher Pastor a. D. Pauer aus Barwedel festgestellt werden konnte, wurde Barwedel erstmals am 10. Juni 888 in einer kaiserlichen Urkunde erwähnt. Des weiteren fand Barwedel im Jahre 1309 nochmals Erwähnung als Berewedel bzw. Bereweden.
Barwedel hat derzeit ca. 1038 Einwohner (Stand 03.09.2008), die überwiegend in nichtlandwirtschaftlichen Berufen tätig sind. Barwedel verfügt über einige Handwerksbetriebe und Gaststätten und eine Zweigstelle der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg.
Der ehemalige Spielkreis Barwedel wurde ausgebaut und mit zwei Gruppen zum samtgemeindeeigenen Kindergarten erhoben. Damit ist die vorschulische Betreuung der Barwedeler Kinder auch künftig gewährleistet. Vor allem in Barwedel kann man ein reges Vereinsleben mit ca. 15 Vereinen , Verbänden und Organisationen vorfinden.
Das Wappen
Der Farnwedel steht stellvertretend für das im Gemeindegebiet gelegene Naturschutzgebiet „Vogelmoor“, das sich durch zahlreiche seltene Pflanzen und reichhaltige Farnvorkommen (z.b. Königsfarn, Frauenfarn, Adlerfarn) auszeichnet und verweist darüber hinaus auf die noch weitgehend unzerstörte Natur in und um Barwedel.
(Anmerkung: Die Darstellung zeigt die Flagge als Hängeflagge. Bei einer Verwendung als Hissflagge ist der Wappenschild um 90 Grad nach rechts zu drehen.)
Begründung: Die Flagge entspricht in ihrem Sinngehalt dem Gemeindewappen, das auf der Mittelbahn zu sehen ist. Die Flaggenfarben sind die Wappenfarben.
Dorferneuerung Barwedel
Zum 01.07.2006 ist Barwedel in das Dorferneuerungsverfahren aufgenommen worden
Aufgabe der Dorferneuerung ist es, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden.
Voraussetzung für ein aktives Geschehen im Rahmen der Dorferneuerung ist die Aufnahme in das Programm zur Förderung der Dorferneuerung in Niedersachsen.
Näheres erfahren sie auch beim Amt für Landentwicklung Braunschweig
Zum Download:
http://www.boldecker-land.de
erstellt am 16.01.2009
erstellt am 16.01.2009







