Einwohnermeldewesen
Beglaubigungen
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr Andreas Dörschel | 05362/9781 - 33 | ||
| Frau Sabine Behrens | 05362/9781 - 37 |
Beglaubigungen
Wenn Sie eine Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen und anderen Vervielfältigungen benötigen, kommen Sie mit den angefertigten Kopien zu uns oder lassen Sie die Kopien durch uns anfertigen. Wichtig ist, dass Sie die Originale mitbringen.
Soll eine Unterschrift oder ein Handzeichen beglaubigt werden, muss die Unterschrift vor dem Sachbearbeiter, der diese beglaubigen soll, geleistet werden. Wird die Unterschrift nicht in Gegenwart des Sachbearbeiters vollzogen, ist von Ihnen ein Vergleichsdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.
Wie lange dauert eine Beglaubigung?
In der Regel können Sie die Beglaubigungen gleich mitnehmen.
Hinweis:
Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus sogenannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde (Ausnahme: Bescheinigung der Richtigkeit von Personenstandsurkunden für Rentenzwecke). Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wenn Sie eine Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen und anderen Vervielfältigungen benötigen, kommen Sie mit den angefertigten Kopien zu uns oder lassen Sie die Kopien durch uns anfertigen. Wichtig ist, dass Sie die Originale mitbringen.
Soll eine Unterschrift oder ein Handzeichen beglaubigt werden, muss die Unterschrift vor dem Sachbearbeiter, der diese beglaubigen soll, geleistet werden. Wird die Unterschrift nicht in Gegenwart des Sachbearbeiters vollzogen, ist von Ihnen ein Vergleichsdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.
Wie lange dauert eine Beglaubigung?
In der Regel können Sie die Beglaubigungen gleich mitnehmen.
Hinweis:
Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus sogenannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde (Ausnahme: Bescheinigung der Richtigkeit von Personenstandsurkunden für Rentenzwecke). Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist nach der Beglaubigung bar zu entrichten.
Der Gebührenunterschied erklärt sich dadurch, dass wir eine vorhandene Kopie Wort für Wort, Zeichen für Zeichen mit dem Original vergleichen. Eine Kopie, die von uns erstellt wird, können wir ohne weitere Überprüfung sofort beglaubigen.
Der Gebührenunterschied erklärt sich dadurch, dass wir eine vorhandene Kopie Wort für Wort, Zeichen für Zeichen mit dem Original vergleichen. Eine Kopie, die von uns erstellt wird, können wir ohne weitere Überprüfung sofort beglaubigen.
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