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Fundbüro

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Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Andreas Dörschel 05362/9781 - 33 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sabine Behrens 05362/9781 - 37 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Sie sind ein ehrlicher Finder und möchten etwas bei und abgeben? Oder haben Sie etwas verloren? Hier finden Sie Informationen.

Sie haben etwas gefunden?


Fahrrad
Handy, Fahrrad oder Schlüssel: gefundene Gegenstände können Sie beim Fundbüro abgeben.

Wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finderin/Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert. Ihren Wunsch auf Erhalt der Fundsache sollten Sie auch schon bei der Fundanzeige geltend machen.

Es besteht die Möglichkeit einen Finderlohn zu erhalten, die Höhe richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes.

Sie haben etwas verloren?

Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden.

Hier wird von Dokumenten über Geldbörsen, Schlüssel und Handys bishin zu Fahrrädern alles gesammelt, was verloren gehen kann.

Sofern Hinweise auf den Eigentümer vorhanden sind, wird dieser von uns benachrichtigt.

Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.



Auf unserer Internetseite werden derzeit einmal im Monat die neuen Fundsachen veröffentlicht.


An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für Fundsachenverwahrung

Bei Herausgabe der Fundsache sind vom Verlierer Gebühren für die Verwahrung zu entrichten. Diese fallen auch für Finder an, falls diese Anspruch auf die Fundsache erheben. Genauere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Fundbüro.

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 01.12.2010

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