Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- und Warenspielgeräte) dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Zulassung müssen Sie als Hersteller des Spielgeräts beantragen.
Hinweis: Zulassungen können befristet oder mit weiteren Auflagen verbunden erteilt werden.
Die Zulassung ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn
- nachträglich Versagensgründe bekannt werden oder
- der Antragssteller zugelassene Spielgeräte an den im Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert.