Notbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Checkliste zur Anspruchsprüfung
Die Einrichtung von Notgruppen in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist auf ein notwendiges Maß zu begrenzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Weisung des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:
Ob Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben, können Sie mit der nachfolgenden Checkliste prüfen:
Internet-Redaktion der Samtgemeinde Boldecker Land
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 16.03.2020
aktualisiert am 18.04.2020
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 16.03.2020
aktualisiert am 18.04.2020