Erstattung bzw. Aussetzung von Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten
Die Samtgemeindeverwaltung informiert:
ACHTUNG! Die Inhalte dieses Artikels sind inzwischen überholt.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigen,
aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde allen Trägern der Kindertagestätten, Kinderhorte und Kindertagespflegestellen der Betrieb vom 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 untersagt. Die auf Grundlage des Infektionsschutzrechtes getroffenen Anordnung der Schließung der Kindertagesstätteneinrichtungen dient dem Zweck, die Infektionsketten zu unterbrechen.
Eine Ausnahme stellt die Notbetreuung in kleinen Gruppen dar. Diese Ausnahme dient lediglich zur Sicherstellung grundlegender Aspekte der Daseinsvorsorge. Bitte wenden Sie sich hier gegebenenfalls zur Klärung des Anspruches an ihre Kita-Leitung.
Grundlage für die Berechnung der Kindertagesstättengebühren ist die Satzung über die Gebühren für die Kindertagesstätten im Bereich der Samtgemeinde Boldecker Land vom 15.03.2018.
Die Elternbeiträge für Krippen, Horte und Kindergartenzusatzbeiträge sind weiterhin zu zahlen. Derzeit bietet die bestehende Gebührensatzung keine Rechtsgrundlage für eine Aussetzung der Zahlungen. Die Samtgemeinde ist in Verbindung mit den anderen Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden daran interessiert, eine für alle erträgliche landeseinheitliche Regelung zu finden.
Die Frage nach der Erstattung der Kitagebühren kann zum jetzigen Zeitpunkt daher leider noch nicht beantwortet werden. Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Thema befassen. Hier kann weder die Verwaltung noch die Samtgemeindebürgermeisterin ohne eine entsprechende Beschlussfassung tätig werden.
Wir bitten um Verständnis!
Stand: 30.03.2020
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 30.03.2020
aktualisiert am 18.04.2020