Notbetreuung für Schul- und Kindergarten-Kinder
Sie möchten den Antrag auf Notbetreuung eines Kindes stellen?
Der Schulbetrieb in Niedersachsen wird ab Montag, dem 27. April stufenweise wieder anfahren. Zunächst kehren Schülerinnen und Schüler zurück, die vor einem Abschluss stehen, d. h. Abiturienten sowie Schüler/innen in den Jahrgängen 9 und 10 in den Abschlussklassen.
Am 4. Mai folgen die 4. Klassen in den Grundschulen. Die weiteren Jahrgänge folgen im Wochenrhythmus. Alle anderen Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, werden für das „Lernen zu Hause“ (Home Learning) mit Aufgaben und Lernplänen versorgt.
Bei Bedarf werden Notfallgruppen in den Schulen und Kindertagesstätten eingerichtet. Anspruchsberechtigt sind Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen tätig ist. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
Darüber hinaus können nun auch Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden, sofern die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/aktuell-coronavirus
Zur Inanspruchnahme einer schulischen Notbetreuung, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Schulleitung.
Zur Kita-Notbetreuung müssen einmal der folgende Antrag sowie für beide Eltern die Arbeitgeberbescheinigung ausgefüllt bei der Samtgemeinde abgegeben werden.
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 23.04.2020
aktualisiert am 24.04.2020