Information der Samtgemeinde:
Kita-Gebühren für Mai werden noch nicht eingezogen
Das Corona-Virus hat den Betrieb in den Kindertagesstätten seit Mitte März zum Erliegen gebracht. Auch nach der letzten Lockerung ist weiterhin lediglich eine Notbetreuung zugelassen. Als Träger dieser Einrichtungen steht die Samtgemeinde Boldecker Land vor der Aufgabe, praktikable Lösungen zu finden, um die Schließungen unter Berücksichtigung der widersprüchlichen Signale aus dem Kultusministerium umzusetzen. Wir wissen, die meisten Eltern sind auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen, und viele bringen zunehmend weniger Verständnis für die strikten Kontaktverbote auf. Als Samtgemeinde unterstützen wir jedoch alles, was die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus so weit wie möglich eindämmt. Dazu gehören nun mal auch Kontaktverbote, wenn diese nach Expertenmeinung sinnvoll erscheinen.
Ebenfalls stellt sich die Frage, was mit den in Krippen und Horten erhobenen Gebühren passieren soll. Obwohl kein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht, haben wir hier in der Samtgemeinde Boldecker Land schnell und unbürokratisch gehandelt, indem wir für den Monat April auf Kita-Gebühren verzichtet haben. Viele Eltern, die aufgrund der Situation teilweise selbst unter wirtschaftlichem Druck stehen, sind froh, nichts bezahlen zu müssen, wenn sie keine Leistung in Anspruch nehmen können.
Wie mit den Kindertagesstättengebühren ab Mai 2020 weiterverfahren wird, ist noch nicht entschieden. Vorläufig werden daher die Kita-Gebühren für diesen Monat noch nicht eingezogen.
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 03.05.2020
aktualisiert am 11.05.2020