Corona-Virus: Neue Vorgaben im Standesamt
Für Eheschließungen und Beurkundungen gelten derzeit besondere Richtlinien zur Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben.

Durchführung von Eheschließungen
Liebes Brautpaar, aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus gelten für die Trauungen ab jetzt, auf unbestimmte Zeit, gesonderte Vorgaben: Die Trauungen finden statt, jedoch in einem minimalen Rahmen, sodass jede Eheschließung mit nur insgesamt acht Personen (Brautpaar, Trauzeugen, weitere Gäste) vorgenommen werden kann. Nur so kann der Mindestabstand gewahrt werden.
Beim Betreten des Trauzimmers müssen auch die erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) aller Anwesenden dokumentiert werden. Ab Betreten des Rathauses und auch während der Eheschließung müssen alle Anwesenden einen Mundschutz tragen. Eine kurze Gratulation nach der Eheschließung ist selbstverständlich im Trauzimmer möglich. Ein Sektausschank kann leider nicht stattfinden.
Das Aufhalten von Traugesellschaften vor dem Rathaus ist nicht gestattet. Alternativ können Sie gerne einen neuen Termin zur Eheschließung vereinbaren. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beurkundung von Sterbefällen
Bestattungsunternehmen werden gebeten, die Unterlagen im Briefkasten des Rathauses einzuwerfen bzw. vorab die Unterlagen per E-Mail dem Standesamt zu übersenden. Das Standesamt wird sich anschließend mit den Bestattungsinstituten in Verbindung setzen, um einen Termin zur Abholung der Sterbeurkunden zu vereinbaren. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Gebühr für die Urkunden gleich passend beizufügen, sodass die Urkunden per Post zugeschickt werden können.
Beurkundung von Geburten
Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Um die Geburtsurkunde Ihres Kindes zu erhalten, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte im Klinikum ein oder werfen diese in den Briefkasten des für die Beurkundung der Geburt zuständigen Standesamts. Sobald die Geburtsurkunden fertig sind, werden Ihnen diese per Post mit einer Rechnung zugesandt.
Andere Anliegen
Bei allen anderen dringenden Anliegen setzen Sie sich gern telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung, sodass ggf. ein Termin vereinbart werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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erstellt am 03.06.2020
aktualisiert am 03.06.2020