Info: Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat seine Informationen zur Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen auf dem Personalausweisportal aktualisiert

Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes haben viele Bürgerämter die allgemeinen Sprechzeiten reduziert. Bürger werden darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten nach Möglichkeit online zu erledigen oder zu verschieben. Da die Eindämmungsmaßnahmen aus den Gründen des fortbestehenden Infektionsschutzes kein fixes Enddatum haben und an die jeweilige aktuelle Infektionslage angepasst werden, ist auch weiterhin mit Einschränkungen der Behördentätigkeit zu rechnen. Bitte informieren Sie sich vorab über etwaige geänderte Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarungsmöglichkeiten für die Dienstleistungsangebote Ihres Bürgeramtes.
Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, werden die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden bis auf Weiteres während der Eindämmung der Pandemie in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig wurde.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier:
Häufige Fragen, die das BMI zur Beantragung von Pässen und Ausweisen während der Pandemieeindämmung erreicht, werden auf der nachstehenden Seite beantwortet:
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 03.06.2020
aktualisiert am 03.06.2020