Dokumentation von Kontaktdaten
nach §10c Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
entsprechend der o. g. Verordnung unseres Bundeslandes sind auch wir gehalten, die Kontakdaten unserer Besucher im Rathaus zu dokumentieren. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, sich unser Kontaktformular möglichst schon vor einem Besuch bei uns herunterzuladen, auszudrucken und ausgefüllt mitzubringen, soweit Ihnen dieses möglich ist.
Dasselbe gilt, wenn Sie beabsichtigen sollten, eine unserer Samtgemeinderats- oder Ausschusssitzungen oder unsere Samtgemeindebücherei zu besuchen. Bitte füllen Sie auch dazu gerne schon vorab den Dokumentationsbogen aus.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Samtgemeindeverwaltung
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 12.06.2020
aktualisiert am 23.10.2020