Aktualisierte Verordnung gegen Ausbreitung des Corona-Virus
Die gültige Fassung der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ finden Sie hier.

Aktualisierung: Das Land Niedersachsen hat die Lesefassung seiner Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus zum 13. Juli noch einmal vereinfacht:
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Die Landesregierung hat die wesentlichen Änderungen, die seit dem 6. Juli gelten, wie folgt zusammengefasst:
„Die wichtigste Änderung wird vor allem die Mannschaftssportlerinnen- und sportler im kontaktintensiven Sport (wie beispielsweise Fußball, Handball etc.) freuen:
Für Kleingruppen bis zu 30 Personen wird das Abstandsgebot aufgehoben. Damit sind Trainings- wie auch Spielbetrieb und auch Wettbewerbe wieder möglich. Auch Spiel- und Sportgruppen im öffentlichen Raum (z.B. Bolzen im Park, private Jogging- oder Walkingrunden etc.) können sich in festen Gruppen bis zu 30 Personen wieder ohne zwingend zwei Meter Abstand gemeinsam betätigen. Die hierfür notwendige Dokumentation der Kontaktdaten stellt dabei trotz der größeren Gruppen sicher, dass mögliche Infektionsketten dennoch nachvollzogen werden können.
Im kulturellen Bereich können sich die Veranstalterinnen und Veranstalter auf bis zu 500 Personen freuen. Alle müssen jedoch auch zukünftig während der Vorstellung sitzen, müssen dann aber wenn sie ihre Plätze eingenommen haben keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen.
Bei der privaten Betreuung von bis zu fünf Kindern fällt die bisherige Vorgabe weg, dass die Kinder nur aus drei Haushalten stammen dürfen. Zusätzlich sind nun auch Wechsel in den 5er-Gruppen möglich.
Im Tourismus gilt bei Stadt- und Naturführungen wie auch bei der touristischen Schifffahrt oder bei Kutschfahrten kein Abstandsgebot in einer Gruppe von bis zu 10-Personen unabhängig von den Hausständen.
Für die Gäste aus dem Kreis Warendorf (NRW), wird das Beherbergungsverbot ab Samstag, den 04.07.2020 in Niedersachsen aufgehoben. Mit Blick auf die jüngsten Geschehnisse in der Fleischindustrie wurde eine Datenerhebungspflicht für alle dort Mitarbeitenden in die Verordnung eingeführt.
In allen genannten Feldern gelten im Übrigen trotz Lockerungen die für den jeweiligen Bereich vorgesehenen Hygienekonzepte, Abstandsregelungen und Dokumentationspflichten.“

Quelle: Pressetext Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq185463.html hat das Land Fragen zu den aktuellen Neuerungen beantwortet. Dort finden Sie auch – sortiert nach den unterschiedlichen Themenbereichen – zahlreiche weitere Antworten auf Fragen zur Corona-Verordnung.
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 03.07.2020
aktualisiert am 13.07.2020