Landesregierung veröffentlicht vorsorgliches Handlungskonzept
Zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der COVID-19-Pandemie
Mit Blick auf die stetig steigende Zahl der mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierten Menschen in Niedersachsen haben das Niedersächsische Sozial- und das Innenministerium auf Bitten der Niedersächsischen Staatskanzlei ein vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie entwickelt.
Ausgehend von vier denkbaren Szenarien – sie reichen vom Zustand geringer örtlicher Ausbrüche (grünes Szenario), über ein begrenztes, aber stetiges Wachstum (gelbes Szenario) und schwereren Hotspots (orangenes Szenario) bis hin zu einem massiven und landesweit eskalierenden Infektionsgeschehen (rotes Szenario) – werden fünf Warnstufen definiert (1: Normal; 2: Erhöht; 3: Stark; 4: Sehr stark; 5: Eskalierend). Sie empfehlen den Gesundheitsbehörden vor Ort anhand von Schwellenwerten bestimmte Handlungsansätze. Diese Stufen sind als Orientierungswerte gedacht und stimmen mit den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen überein. Die verbindliche Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmen bildet dabei weiterhin die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Auch in Niedersachsen bildet dabei die Zahl der in den letzten sieben Tagen laborbestätigt infizierten Personen je 100.000 Einwohner einen wichtigen Maßstab. Mit der sog. Kumulativen Inzidenz korrespondieren im Konzept bestimmte Maßnahmen, die die örtlichen Behörden in Ansehung der jeweiligen Lage und unter Berücksichtigung anderer Informationen ergreifen können. Aktuell befindet sich Niedersachsen landesweit noch im Szenario ‚Grün‘ und in der Warnstufe 1.
In dieser ersten Stufe bis zu einer Inzidenz von 20 stehen vorbereitende Maßnahmen im Vordergrund. Ab einer Inzidenz von 20 empfiehlt sich auf den Stufen 2 und 3 – über die in der Corona-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus – die Prüfung weiterer Kontaktbeschränkungen und Restriktionen für private wie öffentliche Veranstaltungen. Bei einem sehr starken oder sogar eskalierenden Infektionsgeschehen der Stufen 4 und 5 (ab 50 Infizierten je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen) könnten dann gegebenenfalls zusätzlich örtliche, regionale oder im Extremfall landesweite Einschränkungen ergriffen werden
Das vorläufige Handlungskonzept des Landes Niedersachsen finden Sie hier:
Text und Informationen:

https://www.boldecker-land.de
erstellt am 08.10.2020
aktualisiert am 09.10.2020