Niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert
Größere Zusammenkünfte werden eingeschränkt bei steigenden Fallzahlen

Die neueste Fassung der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.
Durch die aktuell noch immer geringe Anzahl von Neuinfizierten (gerechnet auf jeweils 100.000 Einwohner) im Landkreis Gifhorn und dem Stadtgebiet von Wolfsburg sind wir im und rund um das Boldecker Land von verschärften Regelungen (siehe Besondere Vorschriften / z. B. § 6: Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern, Absatz 3 ff.) derzeit ausgenommen. Aber die Situation kann sich auch bei uns ändern.
Bitte lesen Sie sich den Text der Verordnung deshalb aufmerksam durch!
Einschränkung für Martins- und Laternenumzüge

Eine Einschränkung ergibt sich leider für Lichterfeste bzw. Martins- oder Laternenumzüge, die gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit auch bei uns sehr beliebt sind: Die Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde werden aus Gründen der Infektionsprävention in diesem Jahr keine solchen Umzüge veranstalten können.
Unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Verordnung sind derartige Feste im privaten Kreise im Freien jedoch zulässig – solange das zuständige Gesundheitsamt sie nicht untersagt.
Die Corona-Verordnung sieht dafür folgende Voraussetzungen vor: Grundsätzlich muss jede Person in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen jeglicher Art einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einhalten (Abstandsgebot). Ausgenommen davon sind etwa Personen aus einem Hausstand und in gerader Linie Verwandte/Verschwägerte (z. B. Großeltern-Eltern-Kinder) und Geschwister. Kann eine Person das Abstandsgebot nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind davon ausgenommen.
Sollen Lieder auf den Festen gesungen werden, sollte der Mindestabstand auf zwei Meter ausgeweitet werden.
Weitergehende Einschränkungen können sich künftig auch aus einer aktualisierten Fassung der Corona-Verordnung ergeben, über die wir Sie an dieser Stelle weiter informieren werden.

https://www.boldecker-land.de
erstellt am 09.10.2020
aktualisiert am 09.10.2020