Corona: Was darf ich an den Feiertagen?
Die Verordnung des Landes Niedersachsen für Sie zum Nachlesen

Auszug aus der Verordnung: In der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 darf sich jede Person in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung (…) auch mit den Personen des eigenen Hausstands und mit bis zu vier weiteren Personen des engsten Familienkreises, also mit Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartnern, Partnerinnen und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, also insbesondere Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kindern, Enkelinnen, Enkeln, Urenkelinnen und Urenkeln, sowie Geschwistern, Geschwisterkindern einschließlich deren Mitglieder des jeweiligen Hausstands aufhalten, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind.
Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die anwesenden Personen hierbei das Abstandsgebot (…) einhalten.
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erstellt am 20.12.2020
aktualisiert am 27.12.2020