Neue Vorgaben im Standesamt aufgrund des Corona-Virus
Was derzeit zu beachten ist, bei Eheschließungen, Sterbefällen und Geburten

Durchführung von Eheschließungen
Aufgrund der augenblicklichen dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen sowie der zunehmenden Auflagen durch das Land Niedersachsen finden Eheschließungen zurzeit nur noch in einem minimalen Rahmen statt. Das bedeutet, dass zu Eheschließungen nur noch das Brautpaar sowie die Standesbeamtin/der Standesbeamte anwesend sein dürfen. Das Beisein von Trauzeugen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und somit nicht zwingend erforderlich. Gleiches gilt für die Anwesenheit von Gästen.
In Anlehnung an § 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist auch das Aufhalten von Traugästen vor dem Rathaus, dazu gehört auch der Parkplatz, nicht gestattet.
Wenn möglich bittet die Samtgemeinde Boldecker Land darum, Eheschließungen und Anmeldungen zur Eheschließung zu verschieben.
Beurkundungen von Sterbefällen
Bestattungsunternehmen werden gebeten, die Unterlagen im Briefkasten des Rathauses einzuwerfen oder per Post zu übersenden. Das Standesamt wird die Unterlagen den Bestattungsunternehmen per Post übersenden.
Beurkundung von Geburten
Eltern müssen sich an das für den Geburtsort des Kindes zuständige Standesamt wenden.
Für Nachfragen steht das Standesamt gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 26.01.2021
aktualisiert am 26.01.2021