Samtgemeinde erhebt derzeit keine Kita-Gebühren
Elterbeiträge erst bei Wiederöffnung der Kindertageseinrichtungen

Das Land Niedersachsen hat durch die Corona-Verordnung vom 08.01.2021 bzw. dem 22.01.2021 unter anderem festgelegt, dass der Betrieb von Kindertagesstätten vom 10.01. an bis zum Ablauf des 31.01.2021 bzw. (aktualisiert) dem 14.02.2021 untersagt ist. Ausgenommen hiervon ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.
Deshalb wird in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Boldecker Land auf die Erhebung von Elternbeiträgen rückwirkend vom 10.01.2021 an verzichtet. Dies hat der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land in einem Umlaufverfahren am 28.01.2021 beschlossen.
Sollte eine Notbetreuung von Kindern in den Horten und Krippen durchgeführt werden, erfolgt eine Beitragsberechnung nach der tatsächlichen Betreuungszeit der Kinder. Eine Berechnung der Elternbeiträge gemäß Satzung erfolgt erst wieder von dem Zeitpunkt an, an dem das Land Niedersachsen durch Verordnung die Schließung der Kindertagesstätten aufhebt.
https://www.boldecker-land.de
erstellt am 29.01.2021
aktualisiert am 08.02.2021