Änderungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung
Mit dem 13. Februar sind kleinere Erleichterungen in Kraft getreten

Die Niedersächsische Staatskanzlei teilt mit: „Seit Samstag, 13. Februar 2021, sind mit der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 12. Februar 2021 einige kleinere Erleichterungen in Kraft getreten. Gleichzeitig wird aber die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und Testungen durchzuführen, ausgeweitet.
Wesentliche Lockerungen sind jedoch trotz der zurückgehenden Infektionszahlen leider noch nicht möglich. Grund sind die sich auch in Deutschland und in Niedersachsen ausbreitenden Virusmutationen. Insbesondere die britische und die südafrikanischen Mutanten sind weitaus aggressiver als das ursprüngliche Virus. Es wird befürchtet, dass mit ihnen eine erhöhte Infektiosität, schwerere Krankheitsverläufe und eventuell auch verminderte Reaktionen auf die vorhandenen Impfstoffe einhergehen.
Aus diesem Grund hat sich die Niedersächsische Landesregierung entschieden, den bisherigen Lockdown zu verlängern. In Kraft bleiben insbesondere die strengen Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus eine Person), die breite Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und die Schließung weiter Teile des Einzelhandels, der körpernahen Dienstleistungen und der Gastronomie.
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 7. März 2021.
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erstellt am 15.02.2021
aktualisiert am 23.02.2021