Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2021 GF
zum Schutz gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza)

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2021 GF
zum Schutz gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza)
veröffentlicht: am 10.03.2021
Amtliche Bekanntmachungen
Für das gesamte Gebiet des Landkreises Gifhorn wird die Aufstallung des Geflügels angeordnet.
Durch diese Allgemeinverfügung werden die Allgemeinverfügungen 02/2020 GF und 01/2021 GF zum Schutz gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza) aufgehoben. Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 3/2020 GF vom 19.11.2020 zur Anordnung von Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza) für Geflügelhalter mit Beständen bis 1.000 Stück Geflügel und/oder für Bestände mit in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten bleibt weiterhin bestehen.
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erstellt am 15.03.2021
aktualisiert am 15.03.2021