Neue Einschränkungen durch Corona im November:
Schulen bleiben offen, Gastronomie und Freizeitangebote werden zurückgefahren
In einer Videokonferenz haben die Ministerpräsident*innen der Länder sowie Kanzlerin Merkel sich auf vorübergehende stärkere Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geeinigt. Sie gelten ab Montag, den 2. November und sind bis Ende November befristet. Schulen bleiben offen, Gastronomie und Freizeitangebote jedoch werden drastisch zurückgefahren.
Die Maßnahmen im Überblick:
Freizeit und Gastronomie
Bars, Clubs, Kneipen und Restaurants müssen bis Ende November schließen. Restaurants dürfen jedoch Essen ausliefern oder abholen lassen. Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen wie Theater, Kinos, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen. Dasselbe gilt für Spielhallen und Bordelle. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden für diesen Zeitraum untersagt.
Schulen
Von den Schließungen ausgenommen sind Schulen und Kitas. Damit sollen Ausbildung gesichert und Familien nicht erneut belastet werden. Die Länder entscheiden selbst über die erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen.
Reiseeinschränkungen
Bund und Länder bitten die Bürger dringend, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Vor allem auf touristische Reisen. Kommerzielle Übernachtungsmöglichkeiten soll es für notwendige, explizit nicht touristische Reisen geben, zum Beispiel für unabdingliche Dienstreisen.
Handel und Dienstleistungen
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet. In den Geschäften darf sich jedoch nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege, beispielsweise Kosmetiksalons, werden geschlossen – nicht aber Friseure. Sie dürfen aber offen bleiben. Erlaubt bleiben außerdem medizinisch notwendige Dienstleistungen und Behandlungen, etwa Physiotherapie.
Aufruf zur Heimarbeit
Unternehmen sind aufgefordert, den Mitarbeitern Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen Firmen dabei ggf. beraten, aber auch kontrollieren.
Sport
Amateursport ist nur allein oder mit den Mitgliedern insgesamt zweier Hausstände erlaubt. Dies bedeutet, dass etliche Mannschaftssportarten nicht ausgeübt werden können. Jogging, Walken, Wandern oder Radfahren geht aber weiterhin. Der Profisport, wie die Fußball-Bundesliga, kann auch weitergehen, jedoch ohne Zuschauer in den Stadien oder auf den Sportanlagen.
Gottesdienste und Demonstrationen
Gottesdienste bleiben weiterhin möglich, solange die Hygieneauflagen beachtet werden. Ähnliches gilt für Demonstrationen. Sie bleiben unter Einhaltung der Abstandsregeln weiterhin möglich.
Entschädigungen
Unternehmen und Selbständige, die von den Schließungen betroffen sind, sollen entschädigt werden. Kleinere Betriebe sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent.
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erstellt am 29.10.2020
aktualisiert am 04.01.2021