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Richtlinie der Samtgemeinde Boldecker Land über die Vergabe der Kindertagesstättenplätze
Stehen für die beantragte Aufnahme von Kindern, die nach § 24 SGB VIII einen Anspruch auf Förderung in den Tageseinrichtungen haben, nicht genügend Plätze zur Verfügung, bestimmt sich die Reihenfolge der Aufnahme in den Kindertagesstätten nach sozialen pädagogischen Gesichtspunkten.
Hier erfahren Sie, welche Kriterien dabei berücksichtigt werden:





