24. Änderung des Flächennutzungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung
24. Änderung des Flächennutzungsplanes (MG Osloß) der Samtgemeinde Boldecker Land
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung einschließlich Umweltbericht unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit Begründung und dem Umweltbericht findet in der Zeit
vom 16.07.2026 bis einschl. 24.08.2026
statt. Sie finden alle Unterlagen auf unserer Internetseite www.boldecker-land.de unter der Rubrik "Bauen und Wohnen à In Aufstellung befindliche Bauleitpläne". Zusätzlich kann die Planung in der Außenstelle der Samtgemeinde Boldecker Land, Laischeweg 4, 38554 Weyhausen, eingesehen werden.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei der Samtgemeinde vorgebracht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Samtgemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgenden Bereich:
Weyhausen, 03.07.2026
Der Samtgemeindebürgermeister
In Vertretung
| Beginn des Aushangs: | 08.07.2026 |
| Ende des Aushangs: | 25.08.2026 |
Matis
Erster Samtgemeinderat






