Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung

Allgemeine Informationen

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig ist die Stelle, bei der die beantragende Person mit einer Wohnung gemeldet ist. Der Antragstellung kann sich nicht vertreten lassen.

Die Gewerberzentralegisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.(behördlicher Hinweis: Beleg-Art 9)
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw.Reisepass
  • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 13,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Erstellung durch das Bundeszentralregister

Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

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