Eheschließung Anmeldung

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

Verfahrensablauf

Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.

Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:

Vollzug mit ausländischem Partner
Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner

An wen muss ich mich wenden?

Nadine Sahlmann
05362/9781-34
nadine.sahlmann@boldecker-land.de

Kerstin Moldenhauer
05362/9781-38

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, Zimmer 105

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 75,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

Rechtsgrundlage

§§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 28, 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
§ 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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