Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax beantragt werden.
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:
Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Eheurkunde Ausstellung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Nadine Sahlmann
05362/9781-34
nadine.sahlmann@boldecker-land.de
Kerstin Moldenhauer
05362/9781-38
kerstin.moldenhauer@boldecker-land.de
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, Zimmer 105
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:
- Personalausweis oder Reisepass
andere Personen:
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 20,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Bearbeitungsdauer
Die Eheurkunde kann kurzfristig ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage
§ 57 i. V. m. § 56 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)





