Fischereischein

Allgemeine Informationen

Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht in der Regel einen Fischereischein.

Verfahrensablauf

Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt.

Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

Hinweis:
Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.

An wen muss ich mich wenden?

Andreas Dörschel
05362/9781-33
andreas.doerschel@boldecker-land.de

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, Zimmer 111

Welche Unterlagen werden benötigt?

Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
Passbild
Personalausweis oder Pass
Für minderjährige Antragsteller ist die zusätzliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters mit Ausweis erforderlich.

Hinweis: Den Antrag zur Ausstellung eines Fischereischeins finden Sie in unserem Formularservice

Welche Gebühren fallen an?

Einmalig 35,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

Rechtsgrundlage

§§ 57 bis 59 Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung)
Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO)

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