Gartenwasserzähler an- oder ummelden

Allgemeine Informationen

Nach § 15 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung für Wolfsburg bzw. § 7 Abs. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung für die Samtgemeinde Boldecker Land der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden. Diese sind durch geeichte Wasserzähler (Zwischenuhren) nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat. 

+++

Die An- und Ummeldung von Gartenwasserzählern in den Entsorgungsgebieten Wolfsburg und Boldecker Land ist über folgende Internetseite auch online möglich:

https://rathausonline.wolfsburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/82332/show


Dies ist eine Mitteilung der WEB (Wolfsburger Entwässerungsbetriebe)

zurück