Geburt Anzeige

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

An wen muss ich mich wenden?

Nadine Sahlmann
05362/9781-34
nadine.sahlmann@boldecker-land.de

Kerstin Moldenhauer
05362/9781-38

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, Zimmer 105

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei miteinander verheirateten Eltern
    Geburtsurkunden
    Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,

  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    Geburtsurkunde der Mutter
    falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
    Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
    Geburtsurkunde des Vaters
    ggf. die Sorgeerklärungen

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
     
    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage

§§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

§ 33 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Was sollte ich noch wissen?

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

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