Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Nadine Sahlmann
05362/9781-34
nadine.sahlmann@boldecker-land.de
Kerstin Moldenhauer
05362/9781-38
kerstin.moldenhauer@boldecker-land.de
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, Zimmer 105
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 110,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 20,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)





