Grundsteuer: Unterjähriger Übergang bei Eigentümerwechsel

Allgemeine Informationen

Wird ein Grundstück im Laufe des Kalenderjahres verkauft, ist dies der Samtgemeinde Boldecker Land mitzuteilen. Dazu finden Sie Formular zum Download als PDF in unserem Formularservice.

Der Eigentumswechsel bei Grundstücken zieht auch einen Wechsel in der Person des Schuldners der Grundsteuer nach sich. Das Grundsteuergesetz kennt nur einen Wechsel des Zahlungspflichtigen zum 01.01. des Folgejahres nach dem Grundstücksübergang.

Um den hieraus resultierenden Schwierigkeiten und den tatsächlichen Verhältnissen zeitnah Rechnung zu tragen, besteht bei der Samtgemeinde Boldecker Land die Möglichkeit, den unterjährigen Übergang der Grundsteuer auf den Neueigentümer zu beantragen, vorausgesetzt es handelt sich bei dem Verkauf nicht um eine Teilfläche sondern um die Gesamtfläche. erklärt der Erwerber (Käufer) uns gegenüber, dass er die Grundsteuer bereits zu dem im Notarvertrag privatrechtlichen vereinbarten Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten folgenden Monatsersten übernimmt, so wird der Veräußerer mittels eines neuen Abgabenbescheides ab diesem Termin entlastet und der Erwerber entsprechend zur Zahlung verpflichtet.


Hierzu ist die Erklärung über den unterjährigen Übergang auszufüllen, mit den Unterschriften der Alt- und Neueigentümer zu versehen und mit einer Kopie der Seiten des Kauf-/Übergabevertrages aus der

1. Alteigentümer/Neueigentümer (Käufer/Verkäufer)
2. Lage-, Objektbezeichnung

- Angaben zur: Gemarkung, Flurstücksbezeichnung, Größe, bebautes oder

unbebautes Grundstück

3. Übergangszeitpunkt (Vereinbarung im Kaufvertrag - Übergang der Nutzen und Lasten z.B. mit dem
Tage der Kaufpreiszahlung oder Schlüsselübergabe)

hervorgehen, der Samtgemeinde Boldecker Land zeitnah zuzusenden. Bitte geben Sie zusätzlich das Kassenzeichen des letzten Abgabenbescheides an.

An wen muss ich mich wenden?

Stefanie Warnke
05362/9781-28
 

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, Zimmer 125

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