Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats des Hundes notwendig, welche nicht von der Samtgemeinde Boldecker Land durchgeführt wird.

Die Anmeldung im Hunderegister kann unter www.hunderegister-nds.de durchgeführt werden, oder telefonisch unter 0441/39 01 04 00

An wen muss ich mich wenden?

Stefanie Warnke
05362/9781-28

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, Zimmer 125

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Anmeldeformular
  • Haftpflichtversicherung
  • Bestätigung zur Anmeldung im Hunderegister
  • Nachweis des Transponders (Chip)
  • Sachkundenachweis des Hundehalters
Welche Fristen muss ich beachten?

Wer einen Hund/Hunde anschafft, hat dies nach Bestimmungen der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde binnen einer Woche bei der Gemeinde/Samtgemeinde schriftlich anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung - Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur Hundehaltung Abmeldung.

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