Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung

Allgemeine Informationen

Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Andreas Dörschel
05362/9781-33
andreas.doerschel@boldecker-land.de

Sabine Behrens
05362/9781-37
sabine.behrens@boldecker-land.de 

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.

Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
Gebühr: gebührenfrei

zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Gebühr: EUR 4,80

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Rechtsgrundlage

§ 119 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI)
§ 60 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I)

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