Meldebescheinigung Erteilung

Allgemeine Informationen

Ihre Stadt bzw. Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Andreas Dörschel
05362/9781-33
andreas.doerschel@boldecker-land.de

Sabine Behrens
05362/9781-37
sabine.behrens@boldecker-land.de 

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 7,50 

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