Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die zuständige Stelle über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner ihres Gebiets folgende Auskünfte:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die zuständige Stelle über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner ihres Gebiets folgende Auskünfte:
Andreas Dörschel
05362/9781-33
andreas.doerschel@boldecker-land.de
Sabine Behrens
05362/9781-37
sabine.behrens@boldecker-land.de
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit die zuständige Stelle jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.
formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Es fallen Gebühren an.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Meldegesetz