Melderegisterauskunft Erteilung einfach

Allgemeine Informationen

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die zuständige Stelle über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner ihres Gebiets folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
An wen muss ich mich wenden?

Andreas Dörschel
05362/9781-33
andreas.doerschel@boldecker-land.de

Sabine Behrens
05362/9781-37
sabine.behrens@boldecker-land.de 

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Voraussetzungen

Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit die zuständige Stelle jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Meldegesetz

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