Personalausweis

Allgemeine Informationen

Vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung des ersten Personalausweises muss innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Bürgerin/der Bürger das 16. Lebensjahr vollendet hat, erfolgen.

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

An wen muss ich mich wenden?

Andreas Dörschel
05362/9781-33
andreas.doerschel@boldecker-land.de

Sabine Behrens
05362/9781-37
sabine.behrens@boldecker-land.de 

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ab dem 16. Lebensjahr:
- der jetzige Personalausweis, wenn einer vorhanden,
- Geburts- oder Heiratsurkunde


Vor dem 16. Lebensjahr:
- Geburtsurkunde
- unterschriebene Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokumente als Kopie
- wenn nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamt


Nach einer Namensänderung, Heirat, etc:
- der jetzige Personalausweis, wenn einer vorhanden,
-Heiratsurkunde, bzw. Namensänderung

Welche Gebühren fallen an?

Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 46,00
Antragsteller unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 27,60
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: EUR 13,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre

Bearbeitungsdauer

2-3 Wochen

zurück