Personalausweis vorläufiger

Allgemeine Informationen

Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstelltung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Der vorläufige Personalausweis wird direkt gedruckt und ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Andreas Dörschel
05362/9781-33
andreas.doerschel@boldecker-land.de

Sabine Behrens
05362/9781-37
sabine.behrens@boldecker-land.de 

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ab dem 16. Lebensjahr:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat
- der jetzige Personalausweis, wenn einer vorhanden,
- Geburts- oder Heiratsurkunde

Vor dem 16. Lebensjahr:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat,
- Geburtsurkunde
- unterschriebene Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokumente als Kopie
- wenn nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamt

Nach einer Namensänderung, Heirat, etc:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat
- der jetzige Personalausweis, wenn einer vorhanden,
-Heiratsurkunde, bzw. Namensänderung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 10,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: drei Monate
Bearbeitungsdauer: 15-20 Minuten

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