Rentenberatung

An wen muss ich mich wenden?

 

Die Samtgemeinde Boldecker Land nimmt weiterhin über das Ordnungsamt im Rathaus in Weyhausen (Eichenweg 1), ausgefüllte Rentenanträge an und bestätigt sie (Zimmer 101 bei Frau Knoll).

+++

Für die Hilfe zum Ausfüllen von Rentenanträgen und Kontenklärungen sowie Beratungen im Rentenrecht wenden Sie sich bitte an Herrn Uwe Meyer von der Deutschen Rentenversicherung. Der Versichertenälteste hält an festgelegten Tagen (jeweils an einem Mittwoch) im kleinen Besprechungsraum im Obergeschoss des Rathauses zwischen 15:00 und 17:00 Uhr Sprechstunden ab.

Die geplanten Termine in diesem Jahr: 22.01., 19.02., 12.03., 16.04., 21.05., 18.06., 09.07., 20.08., 17.09., 22.10., 26.11., 17.12.

Bitte melden Sie sich für eine Beratung unter 0171/353 68 96 bei Herrn Meyer an und vereinbaren Sie mit ihm eine Uhrzeit. Sollten Sie nicht erreichen oder keine Rückmeldung bekommen, senden Sie Herrn Meyer bitte eine WhatsApp-Nachricht oder SMS über seine Handynummer oder schreiben Sie ihm eine Mail:

+++

Zudem steht seit Herbst 2024 eine Rentenberatung im Bürgerhaus in Tiddische (Gorering/Ecke Rekenweg)  zur Verfügung, die gerne auch von Bürger/innen des Boldecker Landes in Anspruch genommen werden kann.

Im Bürgerhaus Tiddische wird jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat jeweils von 8:00 bis 10:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr eine persönliche Rentenberatung seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund angeboten. Für eine persönliche Rentenberatung oder die Aufnahme von Anträgen ist lediglich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Beratung erfolgt kostenlos.

Termine können Sie telefonisch mit der Versichertenberaterin Iris Daetz unter 05366/1691 vereinbaren oder per E-Mail an .

Bitte unbedingt beachten: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

+++

Zur Klärung von Rentenangelegenheiten stehen außerdem zur Verfügung: Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Wolfsburg. Rothenfelder Str. 11, 38440 Wolfsburg.

Die Sprechzeiten sind: 

Montag bis Mittwoch      8:00 bis 15:00 Uhr 
Donnerstag   8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag   8:00 bis 13:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter Telefon 0800/1000 480 10 oder per E-Mail beratung.in.wolfsburg@drv-bsh.de.

+++

Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung in Gifhorn:  Jeden ersten Montag im Monat von 8:00 bis 16:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Georgshof, Steinweg 20, 38518 Gifhorn. Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 0800/1000 48010 an.

Alternativ können Sie sich mit Ihren Fragen auch an das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung  wenden. Die Nummer lautet 0800/1000 4800.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Ihr Versicherungskonto vollständig ist, das heißt keine Lücken mehr hat, bringen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen im Original mit:

  • einen gültigen Personalausweis
  • Geburtsurkunde eines Kindes (Pflegeversicherung)
  • die Bankverbindung (für die Überweisung der Rente auf Ihr Konto)
  • den letzten verfügbaren Versicherungsverlauf
  • die Anschrift Ihrer Krankenkasse und die Krankenversicherungskarte
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (lebenslange Steuernummer, die Sie vom Finanzamt erhalten haben)

außerdem bei Rente wegen Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeit

  • die Leistungsnachweise des Arbeitsamtes
  • bzw. den Altersteilzeitvertrag
  • bzw. bei einer Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
  • den Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes
  • bei Erwerbsunfähigkeit: Unterlagen zum Krankheitsverlauf (Krankenhaus- und Arztanschriften)

bzw. bei Witwen- oder Witwerrenten

  • einen gültigen Personalausweis
  • die Heiratsurkunde (nicht erforderlich, wenn Heiratsvermerk auf Sterbeurkunde)
  • die Sterbeurkunde
  • die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen - wenn er bereits eine Rente bezogen hat, ansonsten alle Versicherungsunterlagen des Verstorbenen einschließlich Unterlagen zur Betriebsrente
  • Ihre eigene Versicherungsnummer
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (lebenslange Steuernummer, die Sie vom Finanzamt erhalten haben)

Wenn das Versicherungskonto noch Lücken hat, benötigen wir auf jeden Fall zur Kontenklärung:

  • einen gültigen Personalausweis
  • die Versicherungskarten bzw. den letzten verfügbaren Versicherungsverlauf

und außerdem je nach Lücke:

  • die Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder Familienstammbuch (wegen der Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten)
  • den Wehrpass, das Soldbuch
  • den Vertriebenenausweis
  • die Zeugnisse über Ausbildungszeiten (zum Beispiel Gesellenbrief)
  • die Nachweise vom Arbeitsamt für Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • die Nachweis über Schulzeiten (auch Fachschulen, Studienzeiten)
zurück