Förderung der Vereine
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Jugendarbeit für Vereine
Die Richtlinien der Samtgemeinde Boldecker Land über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit sind geringfügig geändert worden und traten rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wurde neu aufgenommen, dass im Bereich Fahrten und Lager nur noch Vereine gefördert werden, die eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen mit dem Landkreis Gifhorn oder einem anderen örtlichen Träger der Jugendhilfe geschlossen haben. Hintergrund ist, dass mit dieser Regelung Personen, die sexuell motivierte Straftaten an Kindern und Jugendlichen verüben, von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit ausgeschlossen werden sollen.
Vereine, die einen Zuschuss für Fahrten und Lager beantragen möchten, und noch keine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses abgeschlossen haben, wenden sich bitte dafür an ihren zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe. Im Landkreis Gifhorn ist dafür der Kreisjugendpfleger, Herr Bernhard Schuhose, zuständig. Sie erreichen ihn unter der Nummer 05371/82-805.
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Zum Download:
- Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Jugendarbeit für Vereine
- Antrag auf Gewährung meines Zuschusses für Fahrten und Lager
- Teilnehmerliste und Aufenthaltsbescheinigung





