Interne Meldestelle
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019, des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie des Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) hat die Samtgemeinde Boldecker Land eine interne Meldestelle eingerichtet, bei der Verstöße gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften gemeldet werden können.
Die Meldestelle richtet sich an alle Mitarbeitenden der Samtgemeinde Boldecker Land und an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Samtgemeinde Boldecker Land in Verbindung stehen (wie zum Beispiel Lieferanten der Samtgemeindeverwaltung Boldecker Land).
Als interne Meldestelle für die Samtgemeinde Boldecker Land fungiert auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
Sie erreichen die Meldestelle
• telefonisch unter 0511/12 01 7000
• per E-Mail unter meldestelle.kommunen@mi.niedersachsen.de oder
• schriftlich unter der Anschrift:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Interne Meldestelle -
Postfach 2 21
30002 Hannover
Meldestelle des Bundes
Statt sich an die interne Meldestelle der Samtgemeinde Boldecker Land zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie hier.





