Nebentätigkeiten des Samtgemeindebürgermeisters
Die Samtgemeinde Boldecker Land ist verpflichtet, nach § 81 Abs. 5 Satz 4 NKomVG ortsüblich bekannt zu machen, welche Nebentätigkeiten Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas nach § 81 Abs. 5 Satz 1 NKomVG mitgeteilt hat; die Bekanntmachung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung durch den Samtgemeindebürgermeister (§ 81 Abs. 5 Satz 4 NKomVG):
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner vorstehenden Mitteilungspflicht können Sie aus der Anlage zu diesem Schreiben ersehen, welche Nebentätigkeiten ich als Samtgemeindebürgermeister gemäß § 81 Abs. 5 Satz 1 NKomVG ausgeübt habe.
Ferner sind gemäß $ 81 Abs. 5 Satz 2 NKomVG in der o. g. Anlage die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, der Auftraggeber sowie die Höhe der aus den Tätigkeiten erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Rymas
Samtgemeindebürgermeister






