Schiedspersonen
Wenn zwei sich streiten, helfen unsere Schiedsmänner!
Bei bestimmten Sachverhalten haben Sie die Möglichkeit, vor einem Rechtsstreit bei Gericht einen Schlichtungsversuch bei Ihrem Schiedsmann (oder ggf. Ihrer Schiedsfrau) zu unternehmen.
Vorgeschrieben ist dieser Schlichtungsversuch bei Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung oder Verletzung des Briefgeheimnisses.
Hilfe können Sie aber auch erhalten, wenn z.B. vom Nachbargrundstück Äste oder Zweige herüberhängen, Krach oder Rauch Sie ständig stören, und ein Gespräch mit dem Nachbarn keine Wirkung zeigt. Dann kann der Schiedsmann versuchen zu vermitteln.
- Schiedspersonen im Boldecker Land sind:
Schiedsamtsbezirk I (Osloß, Weyhausen)
Uwe Winter
0163/928 28 45
uwe.winter@schiedsmann.de
Schiedsamtsbezirk II (Barwedel, Bokensdorf, Jembke, Tappenbeck)
Andreas Arzt
0151/599 350 23
andreas.arzt@schiedsmann.de





